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Wahlaufruf zur Landtags- und OB-Wahl am 4. September

Schwerin, 31.08.2016 (red/pm). Am kommenden Sonntag sind auch die Bürgerinnen und Bürger Schwerins zur Wahl des Landtags und der neuen Oberbürgermeisterin oder des neuen Oberbürgermeisters aufgerufen.

  • Veröffentlicht August 31, 2016

Schwerin, 31.08.2016 (red/pm). Am kommenden Sonntag sind auch die Bürgerinnen und Bürger Schwerins zur Wahl des Landtags und der neuen Oberbürgermeisterin oder des neuen Oberbürgermeisters aufgerufen. 

 

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Gemeindewahlleiter Bernd Nottebaum ruft zur Oberbürgermeister- und Landtagswahl am kommenden Sonntag auf.

Wenige Tage vor den Landtags- und Oberbürgermeister/innen-Wahlen in Schwerin hat Gemeindewahlleiter Bernd Nottebaum die rund 80.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt aufgerufen, ihre Chance zur  Stimmabgabe am 4. September  zu nutzen, um die Wahlen mit zu entscheiden.

 

„In den vergangenen Wochen hatten die Schwerinerinnen und Schweriner Gelegenheit, die neun zur Wahl stehenden OB-Kandidatinnen und Kandidaten kennenzulernen. Nun können sie entscheiden, wer für die nächsten sieben Jahre Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt wird und die Stadt nach innen und außen vertritt. Von der Hortbetreuung bis zum Theater, vom Nahverkehr bis zum Weltkulturerbe – kommunalpolitische Entscheidungen wirken sich ganz konkret auf die Lebensbedingungen in unserer Stadt aus. Kommunale Selbstverwaltung  ist eine wichtige Schule der Demokratie. Und sie lebt ganz wesentlich von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Natürlich auch von der Wahlbeteiligung“, so Bernd Nottebaum, Erster Stellvertreter der Oberbürgermeisterin und Gemeindewahlleiter.

 

„Natürlich sind kommunalpolitische Entscheidungen auch eng mit der Landespolitik verbunden. Schließlich erleben Wählerinnen und Wähler Landespolitik vor allem aus der lokalen Perspektive. Deshalb: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und üben Sie auf diese Weise ganz persönlich Demokratie aus. In Schwerin und Mecklenburg-Vorpommern.“

 

Schwerinerinnen und Schweriner, die nicht wissen, ob sie wahlberechtigt sind oder welchen Wahlraum sie aufsuchen müssen, können sich telefonisch zu den Öffnungszeiten des Stadthauses an die Wahlbehörde wenden (Tel.: 0385 / 545-1744). Das gilt auch für Fälle, in denen Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind. Die Hotline ist auch am Wahltag, den 4. September 2016 den ganzen Tag besetzt.

 

Wahlscheine können bis Freitag, den 2. September 2016, 13:00 Uhr bei der Wahlbehörde schriftlich oder mündlich (jedoch nicht telefonisch) beantragt werden. Danach ist die Erteilung von Wahlscheinen nur noch in Ausnahmefällen möglich: Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen  nicht zugegangen ist, kann ihr noch bis Sonnabend, den 3. September 2016, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Für solche Ausnahmefälle stehen auch am  3. September 2016 von 08:00 bis 12:00 Uhr im Raum E.089 Ansprechpartner der Wahlbehörde zur Verfügung. Der Briefwahlraum im Stadthaus hat am  Donnerstag, den  1. September, von 8.00 bis 18.00 Uhr  und am Freitag, den 2. September, von  8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.

 

 

Auch  die Türen des Rathauses, Am Markt 14, sind am Wahlsonntag ab 18 Uhr geöffnet. „Dort sollen ab zirka 18.45 Uhr die jeweils aktuellen Zwischenstände der Wahl zum 7. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin präsentiert werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die Ergebnisse sind ebenfalls unter www.schwerin.de nachzulesen“, so der Gemeindewahlleiter.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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