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Schonfrist bei Bettensteuer für Hotels

Die Bettensteuer kommt nun erst zum 6. Mai. Hoteliers haben damit länger Zeit sich auf die Steuer vorzubereiten.   Kurz nach Ostern, sollte die umstrittene Übernachtungssteuer in Schwerin eingeführt werden.

  • Veröffentlicht April 17, 2014
Hoteliers haben eine Schonfrist bis 6.Mai bekommen. An den Befürchtungen ändert das nichts
Die Bettensteuer soll nun erst zum 6. Mai kommen. Hoteliers haben nun länger Zeit sich auf die Steuer einzustellen. Die Befürchtungen der Hotels und Pensionen in Schwerin bleiben bestehen.

Die Bettensteuer kommt nun erst zum 6. Mai. Hoteliers haben damit länger Zeit sich auf die Steuer vorzubereiten.

 

Kurz nach Ostern, sollte die umstrittene Übernachtungssteuer in Schwerin eingeführt werden. Nun hat die Stadtverwaltung beschlossen, den Hoteliers noch eine Schonfrist einzuräumen. Die entsprechende Satzung soll nun erst zum 06. Mai 2014 in Kraft treten. Darüber informierte der Finanzdezernent der Landeshauptstadt Dieter Niesen. „Die Stadt hat heute ein Informationsschreiben an die Übernachtungsbetriebe versandt und bereitet umfangreiches Informationsmaterial auf der städtischen Internetseite vor. Wir wollen den Hoteliers auch einen Flyer mit Informationen für ihre Gäste zur Verfügung stellen und ihnen genügend Zeit für die ggf. erforderlichen technischen Anpassungen lassen“, so Dieter Niesen.

 

Die Einführung einer Bettensteuer ist in der Stadt und auch darüber hinaus, sehr umstritten. Hotels und Pensionen befürchten durch diese Maßnahme Umsatzeinbußen. Das würde die Schweriner Hoteliers hart treffen, da sie schon heute mit der Auslastung ihrer Hotels zu kämpfen haben.

 

Die neue Bettensteuer soll für Übernachtungen in Schwerin gelten, die ab dem 6. Mai verbindlich gebucht werden. Wer schon vorher gebucht hat, muss die Übernachtungssteuer nicht bezahlen, auch wenn die Reise erst später erfolgt.

 

Die Übernachtungssteuer beträgt fünf  Prozent des Netto-Übernachtungspreises, also ohne Umsatzsteuer. Besteuert werden alle Betriebe, die kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, beispielsweise Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen. Darüber hinaus gilt die Übernachtungssteuer auch für Privatvermieter, die entgeltlich Übernachtungen anbieten. Die Steuer kann an die Gäste weitergegeben werden und bedeutet einen Preisanstieg für Übernachtung in Schwerin.

 

Die klamme Stadtkasse, verspricht sich aus der Maßnahme jährliche Mehreinnahmen von bis zu 300.000 Euro. Kritiker bezweifeln, dass diese Einnahmen in dieser Höhe zu erzielen sind.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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