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Hundezählung durch den KOD beginnt am 25. April

(pm/red) „In jenen Tagen erließ Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow den Befehl, alle Hunde der Landeshauptstadt in Steuerlisten eintragen zu lassen“, könnte man frei nach einer ungleich bekannteren und weltgeschichtlich natürlich bedeutsameren

  • Veröffentlicht April 9, 2015
Bild: Lea Winter/pixelio.de
Bild: Lea Winter/pixelio.de

(pm/red) „In jenen Tagen erließ Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow den Befehl, alle Hunde der Landeshauptstadt in Steuerlisten eintragen zu lassen“, könnte man frei nach einer ungleich bekannteren und weltgeschichtlich natürlich bedeutsameren Erzählung titeln. Am 25. April wird es jedenfalls für alle Hundebesitzer in der Landeshauptstadt ernst. Die Stadtverwaltung wird, wie von der Stadtvertretung auf Antrag der Fraktion der „Unabhängigen Bürger“ (UB) in ihrer Sitzung vom 9. März 2015 beschlossen, eine umfassende „Volkszählung für Vierbeiner“ durchführen und zu diesem Zweck wird der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) auf Hochtouren im Einsatz sein.

In den kommenden Monaten werden die städtischen Ordnungshüter umfassend den Bestand erheben und zu diesem Zwecke Befragungen in Haushalten des gesamten Stadtgebietes durchführen.

Mit der Hundezählung soll die Steuergerechtigkeit erhöht und die Zahl der steuerlich nicht erfassten Hunde deutlich verringert werden.

Gnadenfrist endet am Tag vor Beginn der Hundezählung

Säumigen Hundebesitzern, die bis dato meinten, ihren besten Freund als „illegalen Einwanderer“ im Haushalt mitlaufen lassen zu können, droht Ärger, sollten sie dabei ertappt werden. Die Hundesteuer könnte dann – auch für mehrere Jahre rückwirkend – nachzuzahlen sein. Außerdem muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden.
Um solchen Ärger zu vermeiden, gewährt die Landeshauptstadt Hundesteuersündern jedoch eine Übergangsfrist: Wer bis zum 24. April 2015 seinen bisher nicht gemeldeten Hund anmeldet, kann ein Bußgeldverfahren vermeiden.

Die steuerliche Anmeldung ist möglich im Bürgerbüro oder im Sachgebiet Abgaben der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 erfolgen. Alternativ kann eine Anmeldung per E-Mail (poststelle@schwerin.de), per Fax (0385/54514799 oder über das Bürgerkonto im städtischen Internetportal unter www.schwerin.de erfolgen. Das Anmeldeformular ist im Bürgercenter bzw. über das Internet unter www.schwerin.de (Bürgerservice – Serviceleistungen – Formulare & Anträge – Hunde) erhältlich.

UB-Fraktion begrüßt rasches Handeln der Stadtverwaltung

Die „Unabhängigen Bürger“ freuen sich über die schnelle Umsetzung des Beschlusses durch die Stadtverwaltung. „Wir freuen uns, dass unsere Idee so zügig durch die Verwaltung umgesetzt wird“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Silvio Horn. „Durch die Personalverstärkung beim KOD stehen offenbar auch die nötigen Personalkapazitäten zur Verfügung.“

Bereits seit der öffentlichen Ankündigung seien die Steueranmeldungen für in Schwerin gehaltene Hunde sprunghaft angestiegen. Die Fraktion gehe davon aus, dass im Vorfeld der nun beginnenden Zählung noch einmal ein Schwung an Nachmeldungen eingehen wird. „Unsere Fraktion unterstützt den Weg der Stadtverwaltung, Steuersündern übergangsweise das straffreie Nachzahlen zu ermöglichen“, so Horn. „Wir wünschen uns, dass der KOD mit den Hundehaltern der Stadt bei der Steuerüberprüfung auch über die allgemeinen Regeln der Hundehaltung ins Gespräch kommt, insbesondere zu den Pflichten wie die Einhaltung des Leinenzwangs und die Beseitigung des Hundekots.“ Für die kommende Sitzung er Stadtvertretung kündigte Horn eine Initiative der Fraktion zur Errichtung einer Hundewiese im Stadtgebiet an.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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