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Kommt die Bettensteuer nach Schwerin?

(am). Die Bettensteuer wird nun auch nach Schwerin kommen. Jedenfalls wenn der den Fraktionen der Stadtvertretung aktuell vorliegende Antrag auf die Abgabe bei der nächsten Sitzung befürwortet werden wird. Die

  • Veröffentlicht August 23, 2013
uschi dreiucker  / pixelio.de
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(am). Die Bettensteuer wird nun auch nach Schwerin kommen. Jedenfalls wenn der den Fraktionen der Stadtvertretung aktuell vorliegende Antrag auf die Abgabe bei der nächsten Sitzung befürwortet werden wird. Die Bettensteuer heißt eigentlich Kulturförderabgabe und war vor drei Jahren eine Reaktion des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) auf die von Schwarz-Gelb in Berlin beschlossene Absenkung der Mehrwertsteuer für Hoteliers auf 7 %. Nun soll die umstrittene Abgabe von 5 %  auf den Übernachtungspreis auch in der Landeshauptstadt erhoben werden, und das sorgt erwartungsgemäß für eine kontroverse Auseinandersetzung.

In der Beschlussvorlage für die Erhebung der Bettensteuer wird auf die Notwendigkeit für die Landeshauptstadt hingewiesen, „ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben unter Beachtung der Generationengerechtigkeit nachhaltig gesichert ist.“ Kurz gesagt: Die Stadt sei zum Sparen angehalten, und die neue Steuererhebung reduziere das Defizit. Mit dem Geld sollen also Löcher gestopft werden. Dazu sei die Stadt per Auflage durch das Land auch verpflichtet (Schwerin-Lokal beichtete).

Die Positionen der Parteien

Die CDU-Fraktion in der Schweriner Stadtvertretung hat sich schon klar positioniert und lehnt die Beschlussvorlage in dieser Form ab. „Eine pauschale Abführung von 5 % der Einnahmen ist ein unverschämter Griff in die Taschen der Unternehmen“, so die Fraktion in einer Presseerklärung. Da die Hotels in Schwerin mit nur 30 % Auslastung nicht mit anderen Großstädte vergleichbar seien, könne man auch nicht dieselben Maßstäbe anlegen. Die FDP in der Stadtvertretung argumentiert ähnlich. Zwar, erklären die Liberalen, sei der Wunsch nach Mehreinnahmen angesichts der klammen Kassen der Stadt verständlich, die FDP favorisiere jedoch eine Stärkung der abgestimmten touristischen Werbung und Präsenz Schweriner Touristiker und damit auch der Hoteliers in überregionalen Medien.

Die Fraktion der Unabhängigen Bürger trägt dagegen den Vorschlag mit. Gegenüber Schwerin Lokal erklärt Fraktionsgeschäftsführerin Angelika Schulze: „Den Vorschlag der Oberbürgermeisterin, eine Kommunale Abgabe auf Übernachtungen zu erheben, tragen wir grundsätzlich mit, da alle Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung ausgeschöpft werden müssen. Nach unserer Auffassung sollen nicht nur einseitig die Bürger belastet werden.“ SPD, DIE LINKE und Bündnis90/ DIE GRÜNEN hatten sich bis zur Abfassung des Beitrages noch nicht gemeldet. Die Positionen wird Schwerin-Lokal zeitnah nachtragen.

Rechtliche Fragen

Neben den unterschiedlichen Positionen von Parteien gibt es bei der Bettensteuer auch noch rein rechtliche Probleme. Im Juli 2012 erklärte der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig diese für teilweise verfassungswidrig. Möglich sei die Steuer nur für private Übernachtungen, nicht aber für geschäftliche Buchungen, so das Gericht. Die Folge war, erwartungsgemäß, eine Flut von Einzelklagen. So stoppte etwa in Dortmund das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Bettensteuer und erklärte im November 2012 die Beherberbungssatzung der Stadt für nichtig. Ähnlich lief es in Köln ab. Hier klagte ein Hotelier bis zum Oberverwaltungsgericht Münster und bekam in den Musterprozess Recht. Auch die Satzung der Domstadt wurde für nichtig erklärt. Dienstliche Reisen und private Übernachtungen dürften nicht gleich behandelt werden. Da der Hotelier dies aber nicht zweifelsfrei nachweisen könne, sei die Erhebung der Steuer nicht umsetzbar. Die Stadt Köln muss nun 3,9 Millionen Euro zurückzahlen.

Kritik vom Bund der Steuerzahler und der DEHOGA

In der zur Abstimmung vorliegenden Satzung einer Übernachtungssteuer versucht man sich vonseiten der Stadtverwaltung abzusichern. Das Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung könne durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Damit folgt man dem Lübecker Modell, das bisher noch nicht gerichtlich gestoppt worden ist. Der Bund der Steuerzahler zeigt sich trotzdem skeptisch. „Das Lübecker Modell ist noch nicht erprobt“, erklärt Rainer Kersten gegenüber Schwerin Lokal. Kersten ist Pressesprecher des Bundes der Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern und kritisiert auch den Bürokratismus, der mit der Abgabe entstünde. Außerdem sei noch die Frage zu klären, wer eigentlich hafte, wenn die Angaben des Gastes nicht stimmten. Schließlich, so Kersten, ergebe sich für die Schweriner Hoteliers durch den höheren Preis ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den umliegenden Städten.

Diese Einschätzung vertritt auch der Pressesprecher der DEHOGA MV, Matthias Dettmann als Interessenvertreter der Hotels und Gaststätten. Sein Verband lehne die Bettensteuer aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab. „Es kann nicht sein, dass eine Branche dazu herhalten soll, marode
Kommunalfinanzen zu sanieren und die erhobenen Abgabensätze lediglich dazu dienen sollen, das Defizit im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Landeshauptstadt zu minimieren“, so Dettmann. Die Hotels und Gaststätten würden sich durchaus in der finanziellen Situation solidarisch zeigen. Aber ein solches Engagement müsse, wie in Rostock, freiwillig bleiben und sollte nicht gerade auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die ohnehin schon mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hätten.

Mit diesen Argumenten, Problemen, Notwendigkeiten werden sich die Vertreter der Stadtvertretung in der nächsten Sitzung auseinandersetzen müssen. Eine kontroverse Diskussion ist da vorprogrammiert.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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