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Ab heute Briefwahlraum eröffnet

Schwerin, 04.09.2017 (red/pm). Seit heute ist der Briefwahlraum im Stadthaus geöffnet. Wer am Wahltag nicht wählen kann, kann daher schon jetzt seine Stimme abgeben. Wir sagen wie es geht.

  • Veröffentlicht September 4, 2017

Schwerin, 04.09.2017 (red/pm). Seit heute ist der Briefwahlraum im Stadthaus geöffnet. Wer am Wahltag nicht wählen kann, kann daher schon jetzt seine Stimme abgeben. Wir sagen wie es geht.

 

Kreiswahlleiter Bernd Nottebaum beantragt seine Briefwahlunterlagen bei Iren Radtke im Briefwahlraum des Stadthauses Foto: Landeshauptstadt Schwerin

 

Heute Morgen um 8.00 Uhr eröffnete Kreiswahlleiter Bernd Nottebaum den Briefwahlraum zur Bundestagswahl im Erdgeschoss des Stadthauses. Dieser befindet sich anders als in den Vorjahren im Raum E 0.70. „Immer mehr Schwerinerinnen und Schweriner nutzen die Möglichkeit der Briefwahl. Um längere Wartezeiten bei Stimmabgabe zu vermeiden haben wir in diesem Jahr mehr Personal bei der Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Einsatz und die Zahl der Wahlkabinen auf drei erhöht“, so Kreiswahlleiter Nottebaum.

 

Beantragung Briefwahl uns Wahl gleich vor Ort möglich

 

Im  Briefwahlraum des Stadthauses können  Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und gleich vor Ort an der Briefwahl teilnehmen. Sie benötigen dazu den Personalausweis– die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Gewählt werden kann im Briefwahlraum des Stadthauses zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadthauses (Montag 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr) und zusätzlich Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Am Samstag, dem 16. September 2017, hat der Briefwahlraum von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Briefwahlraum im Stadthaus schließt am Freitag, dem 22. September 2017, um 13:00 Uhr.

 

Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl

Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag treten 10 Direktkandidatinnen und Direktkandi-daten für den Wahlkreis 12 – Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I an. Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erst-stimme können sie den Direktkandidaten ihres Wahlkreises wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist dabei maßgebend für die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag.

Muster-Stimmzettel können auf www.schwerin.de/bundestagswahl angesehen werden.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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