Close

Ärger mit dem Mieter? Hier kann eine Vermieter-Rechtschutzversicherung sinnvoll sein

Schwerin, 29.05.2017 (anz).Vermieter haben es nicht immer so einfach beim Vermieten oder auch Verpachten ihrer Immobilien. Die zukünftigen Mieter und Pächter sind meist fremde Menschen, denen man trotz einiger Absicherungen

  • Veröffentlicht Mai 29, 2017

Schwerin, 29.05.2017 (anz).Vermieter haben es nicht immer so einfach beim Vermieten oder auch Verpachten ihrer Immobilien. Die zukünftigen Mieter und Pächter sind meist fremde Menschen, denen man trotz einiger Absicherungen und Zusicherungen schließlich nur vor den Kopf schauen kann und vertrauen muss. Was wirklich hinter der Fassade einer netten und soliden erscheinenden Familie verbirgt, erfährt ein Vermieter erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Und dann ist möglicherweise das Kind in den Brunnen gefallen und selbst nach unzähligen Aufforderungen, Ermahnungen und Belehrungen lassen sich etliche Mieter nicht davon abbringen, weiterhin im Mietrückstand zu sein, oder die Wohnung zu verwahrlosen und zu beschädigen. Schlimmstenfalls ziehen sie als sogenannte und von Vermietern allseits befürchtete „Mietnomaden“ bei Nacht und Nebel davon. Ein Albtraum für jeden Immobilienbesitzer und Vermieter.

 

Absicherung für den Ernstfall

 

Ohne eine solide Absicherung für den Fall der Fälle, kann sich ein Vermieter sehr schnell in einer äußerst prekären Situation wiederfinden, aus der nur sehr schwer und meist mit sehr hohen Kosten verbunden herauszufinden ist. Daher sollte jeder Vermieter grundsätzlich eine Vermieterrechtsschutzversicherung abschließen. Mit Ihr bekommt jedes Versicherungsmitglied auch genügend professionelle Rückendeckung, wenn es mal nötig ist. Dass diese Fälle sehr schnell eintreffen können, davon kann fast jeder Vermieter und Eigentümer, der Immobilien vermietet oder auch verpachtet, berichten.

In der Regel hat der ein oder andere schon einige Erfahrungen mit schlechten Mietern, zahlungsunwilligen Mietnomaden und unbelehrbaren Messies machen müssen. Am Ende stehen unzählige offene Rechnungen, die nicht beglichen werden wollen. Und im schlimmsten Fall ist die jeweilige Wohnung dermaßen verwohnt, dass der Vermieter sie erst einmal Kernsanieren muss. Auf eigene Kosten.

 

Sachbeschädigungen sind nur das geringste Übel

 

Dass Mieter schon einmal Fensterrahmen mit Lacken und Farben überstreichen, die nicht erlaubt sind oder sie beschädigen, ist ärgerlich, kann aber vorkommen. Auch dass Türrahmen und Türen selbst hier, und da einige Macken vorweisen, die beim Einzug der neu renovierten Wohnung nicht vorhanden waren, kommt immer wieder vor. Wenn aber Löcher in Türen sind, die Türen selbst einfach aus den Angeln gehoben und eigenständig entsorgt wurden. Die Fensterrahmen mutwillig zerstört wurden. Der Parkett- oder Laminatboden massiv beschädigt ist. Mit tiefen Kratzern übersät ist und womöglich etliche Flecken aufweist, die eine Feuchtigkeit vorweisen, das kommt ebenfalls vor und als Vermieter steht man dem zunächst machtlos gegenüber.

Ermahnungen und Aufforderungen zur Einsicht und Besserung, oder zur Begleichung und Ausbesserung der Schäden, fruchten in vielen Fällen nicht. Einige Mieter blockieren und lassen sich nicht davon beeindrucken. Selbst nach schriftlichen Aufforderungen oder sogar mit der Drohung, dass eine Kündigung bevorsteht, wenn den Aufforderungen nicht Folge geleistet wird, hält sie nicht davon ab, ihren Lebens- und Wohnstil genau so fortzuführen. Ganz schlimm wird es, wenn auch noch viele Tiere und Kinder in einem Haushalt leben. Messie-Haushalte sind hier nicht selten schon zu Beginn vorprogrammiert. Tierhaltung erfordert Struktur, Verantwortungsbewusstsein und Fürsorgepflicht. Wenn diese Dinge nicht aufeinandertreffen, kann aus einem solchen Haushalt innerhalb kürzester Zeit eine völlig verwahrloste Schrottimmobilie werden. Nur mit viel Mühe und hohen Kosten kann eine solche verwohnte Wohnung schließlich am Ende durch Kammerjäger, Malermeister und Co. wieder einigermaßen bewohnbar gemacht werden.

 

 

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert