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Anmeldung zur Einschulung schulpflichtig werdender Kinder im Stadthaus

(pm/red) In der Zeit vom 1. bis zum 29. Oktober sind alle Eltern von Kindern, die im kommenden Jahr schulpflichtig werden, dazu aufgefordert, die Anmeldungen für das Schuljahr 2016/2017 vorzunehmen.

  • Veröffentlicht September 23, 2015

lindgren schule

(pm/red) In der Zeit vom 1. bis zum 29. Oktober sind alle Eltern von Kindern, die im kommenden Jahr schulpflichtig werden, dazu aufgefordert, die Anmeldungen für das Schuljahr 2016/2017 vorzunehmen.
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Für das nächste Schuljahr müssen alle Kinder angemeldet werden, die vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 geboren wurden und in Schwerin wohnen. In der Zeit vom 1. bis zum 29. Oktober 2015 erfolgt die Anmeldung wieder im Bürgerbüro des Stadthauses der Landeshauptstadt zu den Öffnungszeiten.
Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2015/16 von der Schule zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das kommende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, ist ebenfalls eine Schulanmeldung im Bürgerbüro notwendig.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Die anzumeldenden Kinder brauchen bei der Anmeldung nicht mit dabei sein.
Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen. In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung, mit einer von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht, durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig. Die Vollmacht muss jeweils die/den vollständigen Namen und die Anschrift, das Geburtsdatum, sowie den ersten und zweiten Schulwunsch mit entsprechendem Hortwunsch enthalten.
Weitere Informationen zum Schulanmeldeverfahren und zur Hortbetreuung sind unter www.schwerin.de/Bürgerservice/Bildung/Schulen abrufbar.

Schulwahl

Um den Eltern einen Überblick über die vorhandenen Grundschulen in der Stadt Schwerin zu geben, liegt im Bürgerbüro ein „Wegweiser für Grundschulen“ bereit. Hier stellen sich die Grundschulen in staatlicher und freier Trägerschaft mit ihrem Profil vor.
Für die Eltern, die sich den „Tag der offenen Tür“ in den Grundschulen vormerken wollen, nachfolgend die Termine im Überblick.

Staatliche Grundschulen:

Heinrich-Heine-Schule 24.09.2015 15.00 – 17.00 Uhr
Friedensschule 26.09.2015 10.00 – 12.00 Uhr
Fritz-Reuter-Schule 25.09.2015 15.00 – 17.00 Uhr
Grundschule Lankow 22.09.2015 16.00 – 18.00 Uhr
John-Brinckman-Schule 23.09.2015 16.00 – 17.30 Uhr
Nils-Holgersson-Schule 29.09.2015 16.00 – 17.30 Uhr
Grundschule am Mueßer Berg 29.09.2015 9.45 Uhr 1. Führung
und 10.45 Uhr 2. Führung
Astrid-Lindgren-Schule 26.09.2015 9.00 – 12.00 Uhr

Schulen in freier Trägerschaft:

Neumühler Schule 21.11.2015 9.00 – 12.00 Uhr
Niels-Stensen-Schule 10.10.2015 10.00 – 14.00 Uhr
Pädagogium 19.09.2015 ab 10.00 Uhr
Montessori-Schule 10.10.2015 10.00 – 13.00 Uhr
Freie Waldorfschule Schwerin 10.10.2015 9.00 – 12.00 Uhr
Schweriner Haus des Lernens 19.09.2015 9.30 – 14.00 Uhr
Kreativitätsgrundschule 10.10.2015 10.00 – 12.30 Uhr

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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