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ASK will Rogahner Straße bis zur Sanierung für LKW sperren. Verwaltung lehnt ab. ASK kontert.

Schwerin, 11.03.2017 (stm). Am Montag, dem 20. März findet die nächste Sitzung der Schweriner Stadtvertretung statt. Was steht diesmal auf dem Wunschzettel der Stadtpolitiker? Die Aktion Stadt und Kulturschutz (ASK)

  • Veröffentlicht März 11, 2017

Schwerin, 11.03.2017 (stm). Am Montag, dem 20. März findet die nächste Sitzung der Schweriner Stadtvertretung statt. Was steht diesmal auf dem Wunschzettel der Stadtpolitiker?

Die Aktion Stadt und Kulturschutz (ASK) möchte beispielsweise schon vor einer Sanierung eine Verkehrsberuhigung auf der Rogahner Straße. Die Verwaltung sagt in ihrer Stellungnahme dass dies weder nötig, noch angebracht ist.

 

Die Forderung der Aktion Stadt und Kulturschutz in Schwerin lautet:

„ Die Stadtvertretung beschließt, dass bis zur einer Sanierung der Rogahner Straße:
1. die Rogahner zur Tempo 30 Zone erklärt wird
2. der Verkehr auf der Rogahner Straße zukünftig nur noch für Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen freigegeben wird.“

 

Den Antrag begründet die Aktion Stadt und Kulturschutz mit den Worten:

„ Die Sanierung der Rogahner Straße ist aufgrund der hohen Kosten ungewiss und die Planungen verlaufen schleppend. Der Zustand der Straße ist miserabel und wird durch den anhaltenden starken Lastverkehr weiter verschlechtert.
Bis zur Sanierung kann die Sicherheit der Anwohner, Fahrradfahrer und Nutzer nur durch die in dem Beschlussvorschlag genannte Maßnahme garantiert werden. „

 

Stadtverwaltung empfiehlt Ablehnung>

 

 

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung.

In der Stellungnahme der Verwaltung heißt es dazu:

„Verkehrsverbote (LKW-Verbot sowie Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) müssen auf ihre verkehrs-rechtliche Zulässigkeit, ihre sachliche Eignung sowie Wirtschaftlichkeit hin untersucht werden.
Derartige Vorschläge wurden bereits 2009 und zuletzt 2015 geprüft. Die Prüfung ergaben, dass die Befahrbarkeit mit LKW (<3,5t) weiterhin verkehrssicher möglich ist. Görries stellt eines der wichtigsten Gewebegebiete Schwerins dar. Es wäre nicht vertretbar, gerade die direkte Verbindung von diesem Gewerbegebiet zur Innenstadt für den LKW-Verkehr zu unterbrechen und damit erhebliche Umwegfahrten zu erzwingen. Gleichwohl wird die Rogahner Straße nicht übermäßig durch LKW Verkehr belastet.“

Weiter heißt es in der Stellungnahme der Stadtverwaltung:

„Für den Abschnitt der Rogahner Straße mit angrenzender Wohnbebauung besteht bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. In dem anderen Abschnitt liegen keine wesentlichen Betroffenheit von Anwohnern und Überschreitungen der Lärmwerte vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen. Auch die Sicherheit des Radverkehrs ist nicht anders als in den letzten Jahren zu bewerten. Wegen der sicheren Alternativroute über den Dwang tritt zudem der radverkehr auf der Fahrbahn nur ganz selten auf. Verkehr regelnde Maßnahmen sind somit nicht erforderlich.“

Die Aktion Stadt und Kulturschutz reagiert

Die ASK zeigt sich unbeeindruckt von der Stellungnahme der Verwaltung und weist darauf hin, das jeder Bezug zu der eigentlich gelanten Sanierung fehlt. Zudem ist die ASK der Ansicht, dass durch den Todesfall auf der Rogahner Straße im vergangenem Jahr, die Sicheit auch weiterhin gefährdet wird. Die Fokusierung auf die „Wirtschaftlichkeit“ zeige, dass die Sicherheit der Wirtschaft untergeordnet werde.

 


 

Stadtvertretersitzung online im Livestream

 

Die nächste Sitzung am 20. März wird im Livestream auf der Internetseite der Landeshauptstadt übertragen. Los geht es dann gegen 17 Uhr. Hier gelangt man auf die Echtzeit-Übertragung: www.schwerin.de/stream

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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