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CDU-Fraktion: Schulen in freier Trägerschaft dürfen bei Sportstättengebühr nicht benachteiligt werden

Schwerin, 30.04. 2016 (pm/red). Bereits zum zweiten Mal in Folge ist die Neufassung der Sportstättennutzungsgebühr von der Tagesordnung der Stadtvertretung genommen worden. Der Grund dafür ist, dass die Beratungen im

  • Veröffentlicht April 30, 2016
CDU-Stadtvertreter Georg-Christian Riedel
CDU-Stadtvertreter Georg-Christian Riedel

Schwerin, 30.04. 2016 (pm/red).  Bereits zum zweiten Mal in Folge ist die Neufassung der Sportstättennutzungsgebühr von der Tagesordnung der Stadtvertretung genommen worden. Der Grund dafür ist, dass die Beratungen im Bildungsausschuss noch nicht abgeschlossen werden konnten. 

 

„Für alle Nutzergruppen wird das Entgelt verdoppelt, außer für Schulen in freier Trägerschaft. Hier soll im kommenden Schuljahr fast das Vierfache erhoben werden. Das ist für unsere Fraktion nicht nachvollziehbar. Es darf nicht dazu kommen, dass die neue Gebühr zu einem Wettbewerbsnachteil für die Schulen in freier Trägerschaft führt, zumal bereits heute zum Beispiel die Schülerinnen und Schüler der Niels-Stensen-Schule zum Sportunterricht nach Neu Zippendorf fahren müssen und somit Fahrtkosten anfallen und ein zusätzlicher Zeitaufwand entsteht. Es sind noch eine Reihe von Fragen zu klären, unter anderem wie sich die Berechnung des Schulkostenbeitrages   für die Sportstättennutzung zusammensetzt. Ich erwarte, dass der zuständige Schuldezernent diese Fragen zur nächsten Sitzung klärt“, sagte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Georg-Christian Riedel.

 

CDU-Fraktionschef Sebastian Ehlers betonte anlässlich der Diskussionen im Ausschuss: „Eine Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft wird es mit der CDU-Fraktion nicht geben.“

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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