DNA-Spur führt Polizei zum in Schwerin gesuchten Kinderschänder
Schwerin, 25.01.2017 (red/pm). Über ein Jahr fahndete die Polizei nach einem Kinderschänder, der im Dezember 2015 im Schlossgarten einen 11-jährigen Jungen missbraucht hatte. Ein DNA-Test scheint ihn nun überführt zu
Schwerin, 25.01.2017 (red/pm). Über ein Jahr fahndete die Polizei nach einem Kinderschänder, der im Dezember 2015 im Schlossgarten einen 11-jährigen Jungen missbraucht hatte. Ein DNA-Test scheint ihn nun überführt zu haben.
Im Dezember 2015 wurde in Schwerin ein 11-jähriger Junge sexuell missbraucht. Seitdem fahndet die Polizei fieberhaft nach dem Täter. Im August 2016 lief die Suche nach Hinweise sogar über die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY „. Danach gingen viele Hinweise ein. Eine Spur zum Täter gab es aber nicht. Eine DNA-Probe hat die Ermittler nun fündig werden lassen.
Heute Morgen hat die Staatsanwaltschaft Schwerin beim Amtsgericht Schwerin Haftbefehl gegen einen 41 Jahre alten Mann aus Schwerin wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung, Körperverletzung, Amtsanmaßung sowie der versuchten Nötigung beantragt.
Unter Androhung von Gewalt Jungen missbraucht
Der Beschuldigte ist nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft „dringend verdächtig“, in den frühen Morgenstunden des 15.12.2015 einen 11-jährigen Jungen, der sich auf dem Weg zur Schule befand, in der Hermannstraße in Höhe Gartenstraße angesprochen und sich dabei unter Vorzeigen eines falschen Dienstausweises als Polizeibeamter ausgegeben zu haben. Er soll den Jungen veranlasst haben, ihn zu einem vorgetäuschten Drogentest in den Schlossgarten zu begleiten, weil dort angeblich seine Kollegen in einem Zelt warten und den Test durchführen wollten. Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, das seinen Angaben vertrauende Kind auf dem „Vulkan“-Spielplatz unter Anwendung von Drohungen und körperlicher Gewalt schwer sexuell missbraucht zu haben.
Gesicherte DNA-Spur führte zum mutmasslichen Täter
Eine für die Tätersuche von der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin eingerichtete 10-köpfige Ermittlungsgruppe hat im Rahmen ihrer umfangreichen Recherchen unter anderem die am Tattag gesicherten Mobilfunkdaten ausgewertet, woraufhin zahlreiche männliche Schweriner Bürger zur Abgabe einer DNA-Probe aufgefordert worden sind. Ein Abgleich der am Tatort sowie bei dem Kind gesicherten DNA-Spuren hat zu einer Übereinstimmung mit der in diesem Zusammenhang freiwillig durch den Beschuldigten abgegebenen Speichelprobe geführt. Der Beschuldigte wird heute dem Haftrichter beim Amtsgericht Schwerin vorgeführt.