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Nach Fund Kinderleiche in Wittenburg: Gegen Kindesmuttel Haftbefehl erlassen

Schwerin, 02.07.2017 (red/pm). Der Fund einer Babyleiche in Wittenburg im März diesen Jahres sorgte für Aufregung. Nun könnte die Polizei der Aufklärung einen Schritt näher gekommen sein. 

  • Veröffentlicht Juli 3, 2017

Schwerin, 02.07.2017 (red/pm). Der Fund einer Babyleiche in Wittenburg im März diesen Jahres sorgte für Aufregung. Nun könnte die Polizei der Aufklärung einen Schritt näher gekommen sein. 

Foto: mv-justiz.de

Das Amtsgericht Schwerin hat am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen eine 40 Jahre alte Frau aus Wittenburg Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, im Januar 2015 ihr neugeborenes Kind unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben.

 

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Die Babyleiche hatten Spaziergänger am 1. März diesen Jahres  in einem Waldstück in der Nähe des Sportplatzes in Wittenburg gefunden. Die rechtsmedizinische Untersuchung des zu diesem Zeitpunkt gefrorenen Leichnams hatte ergeben, dass das Mädchen zum Zeitpunkt seiner Geburt gelebt hatte. Die Ermittlungen zur Todesursache dauern weiterhin an.

 

Kindesvater gab den entscheidenden Hinweis

 

Umfangreiche staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Ermittlungen einer eigens dafür bei der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin eingerichteten 6-köpfigen Sonderkommission führten gestern zur Identifizierung und vorläufigen Festnahme der Beschuldigten. Dabei hatte der Kindesvater, der von der Geburt des Kindes nach den Ermittlungen keine Kenntnis hatte, den entscheidenden Hinweis gegeben.

 

Dessen DNA-Spur hatten die Ermittler zuvor auf der Babyleiche gesichert. Durch einen Treffer in der DNA-Datenbank konnte er als Kindesvater ermittelt werden. Die DNA-Spur wurde aller Wahrscheinlichkeit nach über eine Decke, in die die Beschuldigte den Säugling nach der Geburt eingewickelt hatte, auf den Leichnam übertragen. Die Beschuldigte hatte bisher nicht an der durch das Amtsgericht Schwerin angeordneten freiwilligen DNA-Reihenuntersuchung, für die am 05.07.2017 ein weiterer Termin vorgesehen war, teilgenommen. Sie hat eingeräumt, das Kind alleine zur Welt gebracht zu haben.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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