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Gemeindewahlausschuss entscheidet: Uwe Wilfert darf wegen Zweifel an Verfassungstreue nicht zur OB-Wahl antreten

Kurz nach 15:30 gab der Gemeindewahlausschuss bekannt, dass der Oberbürgermeisterkandidat von DWS (Deutschland wehrt sich) nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen wird. Der Gemeindewahlausschuss sah sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium bestätigt,

  • Veröffentlicht Juli 13, 2016


Schwerin, 13.07.2016 (stm). Kurz nach 15:30 gab der Gemeindewahlausschuss bekannt, dass der Oberbürgermeisterkandidat von DWS (Deutschland wehrt sich) nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen wird. Der Gemeindewahlausschuss sah sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium bestätigt, den NPD-nahen Kandidaten nicht zur Wahl am 4. September zuzulassen. 

Von Stephan Martini

Abwahl statt Wahlantritt. Uwe Wilfert ist raus.
Der Moment in dem der Gemeindewahlausschuss über die nicht-Zulassung von Uwe Wilfert  (hinten links) entscheidet.

Der Gemeindewahlausschuss der Landeshauptstadt Schwerin entschied bei einer Enthaltung und fünf Dafür-Stimmen, dass der Kandidat der Gruppe „Deutschland wehrt sich“ nicht zur kommenden Oberbürgermeisterwahl antreten darf. Es gebe „eindeutige Hinweise darauf, dass der Kandidat nicht die Bedingungen zu einem Wahlantritt erfüllt.“ Der Leiter des Wahlausschusses, Bernd Nottebaum  zitierte  aus verschiedenen Quellen die Aussagen von Uwe Wilfert, welche ausschlaggebend für die  Entscheidung gewesen sind.

 

Auf einem der Screenshots sei beispielsweise ein Foto mit der Bundeskanzlerin zu sehen, die dort hinter einem vergitterten Fenster steht. Uwe Wilfert hat das mit den Worten: „Möge es die Todeszelle sein!“ kommentiert.

 

Auch andere Quellen wurden hinzugezogen. So habe Wilfert bei anderen Gelegenheiten geäußert, dass das Giftgas Zyklon B nicht zur Massenvernichtung in Konzentrationslager genutzt wurde, sondern  der Gesundheit gedient habe. Weitere Aussagen, auf die sich ebenfalls bezogen wurde, sind im sozialen Netzwerk Facebook hier einsehbar. 

 

Bernd Nottebaum gab weiter bekannt, dass gegen Wilfert von Amts wegen vier Strafverfahren eingeleitet wurden.

 

 

Wilfert möchte rechtliche Schritte prüfen lassen

 

 

Dem ehemaligen Oberbürgermeisterkandidaten wird nun bis zum 21. Juli ein Widerspruchsrecht beim Landeswahlleiter zugesprochen. Wilfert kündigte auf der Versammlung an, dass er nun seine Anwälte informieren werde, die nun rechtliche Schritte gegen den Beschluss prüfen werden. Wilfert beteuerte erneut, dass die Aussagen in den sozialen Netzwerken nicht von ihm stammen und wies auf die Unschuldsvermutung hin. Er stehe hinter dem Grundgesetz und sei verfassungstreu. Solange ihm nicht nachgewiesen werde könne, dass die Aussagen von ihm stammen, sei er unschuldig und somit zuzulassen.

 

Es bleibt nun abzuwarten, ob Uwe Wilfert  Widerspruch einlegt und inwieweit er seine Unschuldsbehauptungen glaubhaft darlegen kann. Die Rechtsaufsicht im Innenministerium und der Gemeindewahlausschuss scheinen sich sicher zu sein und haben entschieden.

 

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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