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Glühbirnen erneuern: Das gilt es zu beachten

Schwerin, 12.07.2017 (anz). Es ist noch nicht allzu lange her, als das Aus für die traditionelle Glühbirne besiegelt wurde. Seit knapp fünf Jahren gilt ein Vertriebs- und Herstellungsverbot, viele Glühbirnen

  • Veröffentlicht Juli 12, 2017

Schwerin, 12.07.2017 (anz). Es ist noch nicht allzu lange her, als das Aus für die traditionelle Glühbirne besiegelt wurde. Seit knapp fünf Jahren gilt ein Vertriebs- und Herstellungsverbot, viele Glühbirnen sind in den Haushalten seit dieser Zeit altersbedingt kaputt gegangen. Mittlerweile haben sich viel Anbieter darauf spezialisiert, modernen Ersatz für die Glühbirne zu schaffen: LEDs, Energiesparlampen oder Halogenstrahler. Wer seine alte Glühbirne gegen mit einem modernen Leuchtmittel ersetzen möchte, der sollte auf einige Dinge achten.

Zu Beginn sollte man die Watt-Angaben der Glühbirnen überprüfen. Die Wattzahl war nämlich der wichtigste Indikator der Glühbirne, wenn der Verbraucher wissen wollte, wie hell diese war. Noch heute spricht man von 60 Watt- oder 100 Watt-Glühbirnen. Wer jedoch in den Baumarkt geht und sich nach der Wattanzahl richten möchte, wird schnell feststellen müssen, dass es keine Watt mehr gibt – heute gibt es nur noch Lumen.

 

Verbraucher müssen nun Lumen berücksichtigen

 

Das bedeutet aber nicht, dass die Helligkeit nicht mehr das wichtigste Kriterium ist, wenn der Verbraucher seine alten Glühbirnen gegen neue LED-Lampen austauschen möchte. Watt spielen nur keine Rolle mehr – das liegt an der Tatsache, dass LED deutlich weniger Watt als die gewöhnlichen Glühbirnen benötigen. Das ist auch gleichzeitiger einer von vielen Vorteilen – weniger Watt bedeutet nämlich einen geringeren Stromverbrauch. Die Angaben zur Helligkeit werden nun in Lumen angegeben. Wer also seine alten Glühbirnen ersetzen möchte, muss sich mit den Lumen befassen, die am Ende eine Auskunft geben, wie hell die LED-Lampen tatsächlich sind. Soll also eine 60 Watt-Glühbirne ersetzt werden, so muss der Verbraucher eine LED-Lampe mit 730 Lumen kaufen. In der Regel haben LED-Modelle etwas mehr Lumen als die klassischen Watt-Glühbirnen. 60 Watt sind in der Regel 800 Lumen. In den Baumärkten gibt es aber auch Tabellen, die den Verbrauchern helfen, sodass sie wissen, welche LED-Lampen sie benötigen, wenn sie eine 40 Watt-, 60 Watt- oder 100 Watt-Glühbirne ersetzen möchten. Der zweite Punkt ist die Fassung. Zu den gängigsten Fassungen gehören noch immer E27, GU10, E14, GU4, G53 oder auch GU5.3. Ein weiterer Aspekt ist die Form. LED-Lampen gibt es in Globus-, Kerzen- oder auch Birnenform. LED-Lampen gibt es aber auch als Spots, sodass auch die Halogenspots problemlos ersetzt werde können.

 

Die Farbtemperatur

 

Ein weiteres Auswahlkriterium, das unbedingt berücksichtigt werden sollte, ist die Farbtemperatur. Bei den Glühbirnen gab es immer dieselbe Farbtemperatur – diese lag bei rund 2700 Kelvin. LEDs haben jedoch unterschiedliche Temperaturen – so gibt es 2600 Kelvin (40 Watt), 2700 Kelvin (60 Watt) oder auch 2800 Kelvin (100 Watt). Hochvolt-Halogenlampen haben 2700 bis 2800 Kelvin und Niedervolt-Halogenlampen 3000 bis 3200 Kelvin. Die Leuchtstofflampe kommt auf rund 4000 Kelvin. Des Weiteren gibt es Materialunterschiede. Glühbirnen bestanden aus Glas und Metall, enthielten keine sonstigen Inhaltsstoffe und konnten daher problemlos mit dem Restmüll entsorgt werden. Energiesparlampen dürfen jedoch, da es „Gasentladungslampen“ sind, nicht in den Restmüll – sie müssen beim Wertstoffhof oder auch an anderen Sammelstellen abgegeben werden. Verstößt der Verbraucher gegen diese Bestimmungen, so kann er mitunter eine Geldstrafe bekommen.

 

 

LEDs und Energiesparlampen dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden

 

Energiesparlampen enthalten Aluminium, Kupfer und auch Zinn – Stoffe, die zurückgewonnen und auch neuerlich verwendet werden können. Des Weiteren enthalten Energiesparlampen auch Quecksilber. Da es sich bei Quecksilber um ein giftiges Schwermetall handelt, dürfen Energiesparlampen keinesfalls mit dem Restmüll entsorgt werden. Auch LED-Lampen dürfen nicht in den Restmüll – auch wenn die LED-Lampen kein Quecksilber enthalten, so sind es die anderen Materialien, die ebenfalls recycelt und neuerlich verwendet werden können.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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