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Kindstötung Wittenburg: Anklage fordert sechs Jahre Haft

  Gestern fanden am Landgericht in Schwerin das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung im Zusammenhang mit einem Fall von Kindstötung in Wittenburg statt. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Haft für die

  • Veröffentlicht Januar 22, 2018
Foto: mv-justiz.de

 

Gestern fanden am Landgericht in Schwerin das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung im Zusammenhang mit einem Fall von Kindstötung in Wittenburg statt. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Haft für die Mutter, die ihr Kind kurz nach der Geburt im Januar 2015, nach  Ansicht der Anklage, getötet haben soll. Über zwei Jahre hinweg habe die Mutter die Leiche in einem Gefrierfach aufbewahrt, bevor sie im Waldstück bei Wittenburg abgelegt wurde. Im März 2017 hatten Spaziergänger die tiefgefrorene Kinderleiche dort gefunden.

 

Verteidigung fordert Freispruch

 

Auf der Suche nach der Mutter hatte die Polizei darauf hin 1.700 Frauen zur Abgabe eines DNA-Tests aufgefordert. Die Angeklagte war hier aber durchs Raster gefallen. Durch andere Spuren konnte jedoch im Juli 2017 der Vater des Babys ermittelt werden, von dem sich die Angeklagte längst getrennt hatte. Er erfuhr erst durch die Polizei, dass er ein Kind hatte, das bereits tot war.

Während des Prozesses gestand die Angeklagte ein, dass sie die Schwangerschaft nicht gewollt habe und ihrem damaligen Freund gegenüber verheimlicht habe. Sie habe geplant, das Kind bei der Babyklappe abzugeben. Die Verteidigung plädierte gestern für Freispruch, da ein natürlicher Tod des Kindes nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könne. Sollte das Gericht die Frau doch schuldig sprechen, dann forderte der Verteidiger ein Strafmaß unter drei Jahren. 

 

Nach Ansicht der Anklage wurde das Kind erstickt

 

Die Frau hatte bis zuletzt immer wieder abgestritten, ihr Kind getötet zu haben. Nach ihren Schilderung, habe sie das Kind ohne fremde Hilfe auf einer Bettdecke zur Welt gebracht und dann eine Stunde lang nichts mitbekommen, da sie ohnmächtig geworden sei. Als sie aus der Ohnmacht erwachte, da wäre das Kind tot gewesen. Da es ihr schwer gefallen sei sich vom Mädchen zu trennen, habe sie die Leiche in einem Plastikbeutel verpackt in einem Gefrierschrank aufbewahrt.

Der Obduktionsbericht hingegen, darauf verwies gestern die Staatsanwaltschaft, habe ergeben, dass das Mädchen gesund und lebensfähig gewesen sei. Es gäbe daher kein Anzeichen dafür, dass es ohne „Zutun von außen“ starb. Nach Ansicht der Anklage stehe außer Zweifel, dass die 40-jährige Frau ihr Kind mit einer Bettdecke erstickt habe. Ein Urteil des Landgerichtes wird für den morgigen Freitag erwartet. 

 

 

 

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Redaktion

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