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Kostenerstattung bei Schülerbeförderung bald auch in Schwerin

Schülerbeförderung – für Eltern in Schwerin ein kostspieliges Unterfangen. Daran könnte sich bald etwas ändern, meint die SPD-Schwerin. Schswerin, 19.12.2015 (red/pm). Zur gestrigen (17.12.) Änderung des Schulgesetzes, nach der die

  • Veröffentlicht Dezember 19, 2015

Schülerbeförderung – für Eltern in Schwerin ein kostspieliges Unterfangen. Daran könnte sich bald etwas ändern, meint die SPD-Schwerin.

Rathaus

Schswerin, 19.12.2015 (red/pm). Zur gestrigen (17.12.) Änderung des Schulgesetzes, nach der die Stadt unter Wahrung der Schulwahlfreiheit Schuleinzugsbereiche festlegen darf, um Landesmittel für die Schülerbeförderung erhalten können, erklärten der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Schweriner Rathaus, Christian Masch, und der Vorsitzende des städtischen Bildungsausschusses, Eberhard Hoppe, heute in Schwerin:

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„In Schwerin müssen Familien die Kosten für die Schülerbeförderung bisher alleine bezahlen. Was in den Landkreisen schon seit Jahren gang und gäbe ist, kann nun auch in Schwerin bald Wirklichkeit werden. Die städtische Schulverwaltung muss jetzt zügig die Einzugsbereiche festlegen und dem Land nachvollziehbare Daten vorlegen. Dann können nach einer weiteren Änderung des Schulgesetzes auch den Eltern der Schweriner Schülerinnen und Schüler mit längeren Anfahrtswegen die Fahrkosten erstattet werden, wie es in den Landkreisen längst üblich ist.

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Ein entsprechender Satzungsentwurf der Schulverwaltung, der auf Eis gelegt wurde, muss in der Januarsitzung der Stadtvertretung verabschiedet werden. Die SPD-Fraktion hatte bereits in diesem Februar die Festlegung von Schuleinzugsbereichen in der Stadtvertretung gefordert. Wir freuen uns, dass in diesem Bereich jetzt nicht nur mehr Gerechtigkeit hergestellt, sondern Schweriner Familien auch ein Stück entlastet werden.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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  • Nicht zu früh freuen. Die Kostenerstattung gibt es üblicherweise erst ab einer bestimmten Schulweglänge und nur zur örtlich zuständigen (also zur nächsten)Schule. Damit dürften in Schwerin wohl nur ein paar Gymnasiasten eine Kostenerstattung erhalten (z.B. wohnhaft Mueßer Holz und Besuch des Goethegymnasiums).

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