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Landeshauptstadt kündigt nach Entscheidung über Schlossanleger Beschwerde an

Schwerin, 04.01. 2017 (red/pm). Nachdem das Verwaltungsgericht zum Jahresende einen Beschluss gegen den Schlossanleger in der Schlossbucht gefasst hat, kündigt die Landeshauptstadt nun Beschwerde gegen den Beschluss an.

  • Veröffentlicht Januar 4, 2017

Schwerin, 04.01. 2017 (red/pm). Nachdem das Verwaltungsgericht zum Jahresende einen Beschluss gegen den Schlossanleger in der Schlossbucht gefasst hat, kündigt die Landeshauptstadt nun Beschwerde gegen den Beschluss an.

 

Schweriner See

 

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Schiffsanleger in der Schlossbucht gehen in die nächste Runde. Nachdem Verwaltungsgericht Schwerin zum Jahresende einen Beschluss gegen den Baubeginn des Anlegers fasste, hat der zuständige Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Ordnung Bernd Nottebaum eine Beschwerde der Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald angekündigt: „Wir sind verwundert, dass das Gericht für die von uns beantragte Eilentscheidung neun Monate gebraucht hat und können auch die Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehen, wonach wir bei unserer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nicht den gesamten See betrachtet hätten“, so Nottebaum.

 
Die Stadt hat die Auswirkungen von Veränderungen des Bootsverkehrs auf die Erhaltungsziele des „Schutzgebietes Schweriner Seen“ gutachterlich bewerten lassen.

 

Keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebietes

 
„Ein umfangreiches Gutachten des renommierten Kieler Instituts für Landschaftsökologie  über die Auswirkungen aller 15 wassertouristischen Bauvorhaben aus dem  Wassertourismuskonzept der Stadt liegt bereits seit 2015 vor. Darin sind alle zu berücksichtigenden Vogelarten untersucht worden. Und die Gutachter haben festgestellt, dass selbst bei Verwirklichung aller Bauvorhaben – das wären dann 451 zusätzliche Liegeplätze – keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes Schweriner Seen zu prognostizieren sind“, zitiert Nottebaum das Gutachten.

 
Die Landeshauptstadt sehe sich nun gezwungen, weiter zu klagen: „Es geht ums Ganze. Wir haben keine andere Chance. Darf der Schlossanleger nicht gebaut werden, können wir unsere wassertouristische Entwicklungskonzeption begraben. Dann bekommen wir auch für die anderen Vorhaben weder Fördermittel noch grünes Licht. Auch die Entwicklungen im Freilichtmuseum Mueß und auf der Insel Kaninchenwerder sind dann blockiert.“

 
Der erste Rammschlag für den Bau des 45 Meter langen Schiffsanlegers am Franzosenweg gegenüber dem Schweriner Schloss war bereits im  April 2012 geplant. Mit dem Anleger sollte ursprünglich bereits im Sommer 2012 eine neue Anlegestelle für Fahrgastschiffe sowie 22 neue Bootsliegeplätze, davon 11 öffentliche Wasserwanderrastplätze, für den Wassertourismus zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Widerspruch des BUND ruhte das Bauvorhaben.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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