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Lebende Köderfische und Fahren ohne Bootsführerschein

Schwerin, 25.07.2016 (red/pm). Am Wochenende musste die Schweriner Wasserschutzpolizei einige Male eingreifen.

  • Veröffentlicht Juli 25, 2016

Schwerin, 25.07.2016 (red/pm). Am Wochenende musste die Schweriner Wasserschutzpolizei einige Male eingreifen. 

 

Foto: Silvio Krauß / pixelio.de
Foto: Silvio Krauß / pixelio.de

 

In den Abendstunden des 22.07.2016 führten die Beamten der WSPI Schwerin im Schweriner Außensee mehrere Anglerkontrollen durch. Dabei wurde auch ein Angler festgestellt, der trotz bestehenden Verbotes mit lebenden Köderfischen angelte. Verbotswidrig hatte dieser einen Drillingshaken durch den Rücken der Fische gestochen und lies den Haken dann, in der Hoffnung auf den Großen Fang, an seiner Wurfrute ins Wasser. Ihn erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

 

Führen von Sportbooten ohne erforderliche Fahrerlaubnis:

 

Am 23.07.2016 gegen 16:00 Uhr wurde auf der Wasserskistrecke des Ziegelaußensees ein Sportboot festgestellt, welches mit einer männlichen Person besetzt war und einen Wasserskiläufer hinter sich herzog. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Führer des Sportbootes nicht in Besitz des erforderlichen
Sportbootführerschein-Binnen ist. Bei dem Wasserskiläufer handelte es sich um den verantwortlichen Sportbootführer, der zu ließ, dass sein Fahrzeug ohne die erforderliche Erlaubnis gefahren wurde.

 

Am Sonntagnachmittag wurde ein Wassermotorrad angetroffen, das außerhalb einer dafür freigegebenen Wasserfläche ohne klar erkennbaren Geradeauskurs fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich he raus, dass die Führerin des Wassermotorrades nicht in Besitz des erforderlichen Sportbootführerschein-Binnen ist und der Besitzer es zu ließ, dass sein Wassermotorrad ohne die Fahrerlaubnis gefahren wurde. Die eingesetzten Beamten leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Wassersportler ein.

 

Weiterer Schwerpunkt über das gesamte Wochenende waren wiederum die Kontrolle der Sperrbereiche zu den ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Zahlreiche Sportfreunde wurden mit ihren Booten in den als Sperrbereich durch das Tafelzeichen A 1 gem. Binnenschifffahrtsstraßenordnung gekennzeichneten Bereichen angetroffen. Die entsprechenden Verwarnungsgelder wurden ausgesprochen.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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