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„Pflegegrade sorgen für mehr Gerechtigkeit in der Pflege“

Schwerin, 03.01.2017 (red/pm)) Viele Pflegebedürftige erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Krankenkasse. Seit dem 01. Januar 2017 werden die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade und ein neues Begutachtungsverfahren für

  • Veröffentlicht Januar 3, 2017

Schwerin, 03.01.2017 (red/pm)) Viele Pflegebedürftige erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Krankenkasse. Seit dem 01. Januar 2017 werden die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade und ein neues Begutachtungsverfahren für mehr Gerechtigkeit in der Pflege betroffener Menschen sorgen, sagt der CDU-Gesundheitspolitiker und Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt. Im Interview erklärt er warum aus seiner Sicht die Reform notwendig war und was die Änderungen für die Betroffenen bedeutet.

Bundestagsabgeordneter Dietrich Monstadt
Bundestagsabgeordneter Dietrich Monstadt

Warum war diese Reform denn überhaupt notwendig?

Der demografische Wandel schafft uns größere Probleme als erwartet und die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich deutlich erhöhen. Im Jahr 2020 rechnen wir mit etwa 2,83 Millionen pflegebedürftiger Menschen. Dies ist ein Anstieg von 40 Prozent.

Gleichzeitig wird die Zahl der Demenzerkrankungen weiter zunehmen. Derzeit leben in Deutschland rund 1,4 Millionen Demenzkranke und jährlich kommen rund 300 Tausend Neuerkrankungen hinzu.

Diese Entwicklungen haben uns vor zentrale Herausforderungen gestellt und die Bundesregierung hat sich die Verbesserungen in der Pflege als einen gesundheitspolitischen Schwerpunkt in dieser Legislatur gesetzt.

In Schwerin ist der Anteil älterer Menschen deutlich höher als im Bundes- und auch höher als im Landesdurchschnitt. Jeder dritte Schweriner ist 60 Jahre alt oder älter (32 Prozent). Und etwa 5 Prozent der Gesamtbevölkerung der Landeshauptstadt sind pflegebedürftig. Bis 2030 wird sich diese Zahl weiter erhöhen, auf dann etwa 5,6 Prozent.

Das bedeutet, es entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Leistungen. Wir versuchen uns auf das Problem des Fachkräftemangels einzustellen. Darüber hinaus wollen wir die familiären Pflegekapazitäten erhalten und stärken. Wir wollen eine flächendeckende Versorgung Betroffener, insbesondere im ländlichen Raum, sicherstellen.

 

Wer hat künftig Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Erstmalig erhalten ab dem nächsten Jahr alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflege wird dabei auf den individuellen Bedarf zugeschnitten, d.h. unabhängig davon, ob sie von körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

 

Was konkret ändert sich zum 01. Januar 2017 für Betroffene und Angehörige?

Es gibt keine drei Pflegestufen mehr wie bisher, sondern fünf Pflegegrade. Diese Pflegegrade stehen dafür, wie stark die Selbständigkeit der Betroffenen im Alltag eingeschränkt ist.

Bei den bisherigen Pflegestufen, die bis zum 31.12.2016 gelten, wurde je nach Pflegebedürftigkeit der Zeitaufwand der Grundpflege in Minuten gerechnet. Dabei ging es vor allem darum, wie viel Unterstützung Betroffene wegen körperlicher Probleme benötigen und ob sie dadurch in ihrem täglichen Leben eingeschränkt sind.

Mit den neuen Pflegegraden kommt es darauf an, ob und wie der einzelne Mensch seinen Alltag alleine bewältigen kann.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung der Betroffenen durch die zuständigen Gutachter?

Der Gutachter schätzt die Pflegebedürftigen nach sechs Kriterien ein und vergibt dabei Punkte. Er beurteilt ihre Mobilität, in welchem Umfang sich Betroffene noch selbst versorgen können, schätzt ihre geistigen und kommunikativen Fähigkeiten ein, beobachtet ihr Verhalten und wie sie mit Erkrankungen umgehen und wird auch ihre sozialen Kontakte erfragen.

Nach der Bewertung werden die Punkte zusammengezählt und der Pflegegrad ermittelt.

 

Was passiert mit den Pflegebedürftigen, die bereits heute eine Pflegestufe haben?

Sie werden von ihren Krankenkassen in diesen Tagen über die Umstellung automatisch informiert, müssen also nicht selbst aktiv werden. Und sie erfahren auch, welche neuen Leistungen ihnen zustehen. Generell gilt, durch die Umstellung von den Pflegestufen auf die Pflegegrade soll niemand weniger Leistungen erhalten.

Sie werden also ohne neuen Antrag und ohne neue Begutachtung in die neuen Pflegegrade übergeleitet.

Zum Beispiel: Wer heute ohne erhebliche Einschränkungen des täglichen Lebens die  Pflegestufe 1 hat, der wird ab Januar 2017 in den Pflegegrad 2 eingegliedert.

Wer dagegen erhebliche Einschränkungen im täglichen Leben und die Pflegestufe 1 hat, der wird ab Januar in den Pflegegrad 3 eingegliedert.

Bei dieser Umstellung sollen bisherige Leistungen weder versagt noch gestrichen werden, es gilt ein gesetzlicher Besitzstandsschutz. Niemand wird schlechter gestellt, dass ist besonders wichtig.

 

Können sich Betroffene dagegen wehren?

Sie können Widerspruch bei den jeweiligen Krankenkassen einlegen. Es ist durchaus möglich, dass sich der Pflegeaufwand für die Pflegebedürftigen erhöht hat, dann können Betroffenen auch einen Höherstufungsantrag stellen.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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