Do, 25. April 2024
Close

Schwerin legt Konzept für Einzelhandel vor

Schwerin, 12.07.2017 (red/pm). Neuansiedlungen des Einzelhandels im Stadt-Umland-Raum von Schwerin sollen künftig auf Basis eines interkommunal abgestimmten Rahmenplans für die Entwicklung des Einzelhandels erfolgen. Das „Regionale Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Stadt-Umland-Raum Schwerin“,

  • Veröffentlicht Juli 12, 2017

Schwerin, 12.07.2017 (red/pm). Neuansiedlungen des Einzelhandels im Stadt-Umland-Raum von Schwerin sollen künftig auf Basis eines interkommunal abgestimmten Rahmenplans für die Entwicklung des Einzelhandels erfolgen. Das „Regionale Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Stadt-Umland-Raum Schwerin“, das dem Hauptausschuss der Stadtvertretung jetzt zur Beratung vorliegt, schreibt das Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt fort.

Mecklenburger Straße

Beim Thema Einzelhandel möchten Kommunen und Gemeinden in Zukunft vernetzter zusammenarbeiten. Das sieht zumindest das „Regionale Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Stadt-Umland-Raum Schwerin“ vor.  Das Konzept  wurde vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg in Auftrag gegeben und von der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen. Die Stadtvertretung sowie die Gemeindevertretungen der Umlandgemeinden müssen dem Konzept zustimmen, da es die Handlungsgrundlage für die Gemeinden im Stadt-Umland-Raum bilden soll.

 

Dezernent Bernd Nottebaum

„Mit dem regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzept ist es möglich, Neuansiedlungen des Einzelhandels im Großraum Schwerin auf der Basis angestimmter Ziele und verbindlicher Regeln zu gestalten. Das gewährleistet eine ausgewogene und auf die zentralen Versorgungsbereiche abgestimmte Einzelhandelsentwicklung mit der Landeshauptstadt als Oberzentrum“, sagte Schwerins Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum bei der Vorstellung der Konzeption.

ANZEIGE

Ziel der Planungen bleibt es, die Versorgungsfunktion der Landeshauptstadt als Oberzentrum für die Region zu stärken und die Grundversorgung an Gütern des täglichen Bedarfs im gesamten Stadt-Umland-Raum Schwerin zu sichern. Die Einzelhandelszentralität der Schweriner Innenstadt soll gestärkt werden, die Grundversorgung im gesamten Planungsgebiet möglichst flächendeckend und wohnungsnah durch funktionsfähige Nahversorgungszentren, ergänzende Nahversorgungsstandorte und alternative Angebotsformen abgesichert werden.

 

Wohnortnahen Grundversorgung liegt über dem Bundesdurchschnitt

 

Die Planungen basieren auf einer Vollerhebung des Einzelhandelsbestands im Stadt-Umland-Raum Schwerin, in dem 130.000 Menschen wohnen. Die Zahlen belegen, dass das Flächenangebot im Einzelhandel überdurchschnittlich groß ist und zusätzliche Kaufkraft in die Stadt-Umland-Region Schwerin zieht: Danach bestehen in der Planungsregion Schwerin mehr als 800 Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von fast 270.000 m². Die durchschnittliche Verkaufsfläche je Betrieb beträgt rund 330 m² und liegt damit über dem Bundesdurchschnitt von 240 m². Auch die Verkaufsfläche pro Einwohner ist mit  2,08 m² höher als der Bundesdurchschnitt von 1,4 m². Der Einzelhandelsumsatz liegt rund 17 Prozent  über dem örtlichen Kaufkraftvolumen. Das heißt, dem vorhandenen Kaufkraftpotenzial von ca. 671 Mio. Euro steht ein geschätzter Jahresumsatz von rund 788 Mio. Euro gegenüber.

In der wohnortnahen Grundversorgung liegen die Pro-Kopf-Flächen über dem Bundesdurchschnitt. Sie besteht in allen bewohnten Schweriner Stadtteilen mit Ausnahme von Wickendorf, Ostorf und Göhrener Tannen und  in den Umlandgemeinden mit Ausnahme  von Gneven, Raben Steinfeld und Ortsteil Göhren der Gemeinde Tramm.

Für Neuansiedlungen sollen künftig folgende Ansiedlungsregeln gelten:

 

1.) Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten werden zukünftig nur noch in zentralen Versorgungsbereichen des Stadt-Umland-Raumes  sowie auch zur wohnortnahen Grundversorgung an integrierten Nahversorgungsstandorten in den Gemeinden, Stadtteilen und Siedlungsbereichen ermöglicht.Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind zukünftig nur noch im Hauptzentrum der Schweriner Innenstadt sowie ausnahmsweise zur Grundversorgung in den Grundversorgungszentren und Umlandgemeinden möglich.

2.) Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten sollen zukünftig in zentralen Versorgungsbereichen und an dafür vorgesehenen Sonderstandorten angesiedelt werden.

3.) Zentrenrelevante Randsortimente bei Betriebsstandorten großflächiger Betriebe außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sind zu begrenzen.

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert