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Wildtierverbot: Schwerin unterliegt vor Oberverwaltungsgericht

Schwerin, 04.07.2017 (red/sr). Der Streit, ob Circus Probst in diesem Monat mit seinen Wildtieren in Schwerin gastieren darf oder nicht, ist entschieden. Gestern fällte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald sein Urteil. 

  • Veröffentlicht Juli 4, 2017

Schwerin, 04.07.2017 (red/sr). Der Streit, ob Circus Probst in diesem Monat mit seinen Wildtieren in Schwerin gastieren darf oder nicht, ist entschieden. Gestern fällte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald sein Urteil. 

Von Stefan Rochow

Symbolbild: Wildtiere wie Elefanten werden beim Auftritt des Circus Probst auf der Festwiese in Krebsförden nun definitiv zu sehen sein.

Zuversichtlich vor dem Oberverwaltungsgericht zu siegen, war die Stadt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Schwerin nicht gewesen. Nun hat sie es schriftlich, dass das im vergangenen Jahr von der Stadtvertretung beschlossene Wildtierverbot für Zirkusse in Schwerin rechtswidrig ist. Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht Greifswald, dass einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt, die Überlassung kommunaler Flächen nicht im Rahmen von Benutzungsregeln aus tierschutzrechtlichen Gründen versagt werden kann. Zuständig wäre hier nach Ansicht der Greifswalder Richter der Bund, der entsprechende Regelungen festlegen müsse.

 

Geklagt hatte Circus Probst, der im Juli auf der Festwiese in Krebsförden gastieren wird, nachdem die Stadtmarketing-Gesellschaft dem Zirkus den Platz nur mit der Beauflagung in Aussicht gestellt hatte, dass dieser ohne seine Wildtiere anreise.

 

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Entscheidung unanfechtbar

 

Mit seiner Entscheidung, folgt das Oberlandesgericht nun mehreren Entscheidungen anderer Gerichte in Deutschland. Die Stadtverwaltung selber hatte sich zu einem Widerspruch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin beim Oberverwaltungsgericht entschieden, nachdem mehrere Stadtfraktionen sich für ein entsprechendes Anrufen des Gerichts in Greifswald ausgesprochen hatten. So hatte der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger nach Bekanntgabe des Widerspruchs geäußert, dass aus seiner Sicht das Verwaltungsgericht einen „Schnellschuss“ hingelegt habe. Der Beschluss würde an mehreren Stellen in „rechtlichnicht zulässiger Art und Weise die Handlungsfreiheit der Stadt beschneiden“. Nach Auffassung der Unabhängigen Bürger müsse die Stadt entscheiden können, wer auf städtischem Grund auftritt und wer nicht.

 

Dieser Rechtsauffassung folgte das Oberverwaltungsgericht gestern allerdings nicht. Der Beschluss ist unanfechtbar. Circus Probst wird nun also definitiv mit seinen Wildtieren anreisen können. „Jetzt gastiert ein Zirkus noch im Juli in Krebsförden. Gegen den Willen der Stadtverwaltung und der Mehrheit der Stadtvertretung mit Wildtieren.“, schreibt Oberbürgermeister Rico Badenschier dazu auf seiner Facebook-Seite.

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Redaktion

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1 Comment

  • Richtige Entscheidung !!!

    Mit Freude nehme ich zur Kenntnis, dass sich Gerichte nicht von der Propaganda fanatischer Tierrechtsideologen verdummen lassen, wie wohl doch einige Schweriner Stadträte. Das lässt mich wieder an eine gerechte Justiz glauben.

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