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Staatsanwaltschaft Schwerin erhebt Anklage gegen 38-Jährigen

(pm/red) Geht man von dem aus, was in der Anklageschrift steht, deren Einbringung seitens der Staatsanwaltschaft Schwerin am Dienstag in einer Presseerklärung mitgeteilt worden war, hat es gerade einmal ein

  • Veröffentlicht Februar 24, 2015
Foto: mv-justiz.de
Foto: mv-justiz.de

(pm/red) Geht man von dem aus, was in der Anklageschrift steht, deren Einbringung seitens der Staatsanwaltschaft Schwerin am Dienstag in einer Presseerklärung mitgeteilt worden war, hat es gerade einmal ein halbes Jahr gedauert, ehe eine tickende menschliche Zeitbombe detoniert ist.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 38-jährigen Mann wegen eines gewaltsamen Übergriffs auf eine gehörlose und gehbehinderte Frau beim Landgericht Schwerin angeklagt. Dem Angeschuldigten wird Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Dabei war der 38-Jährige bereits zu einem früheren Zeitpunkt nach einer Verurteilung wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von lediglich 12 Jahren davongekommen, die er bis Februar 2014 verbüßte.

Nur sechs Monate später, am 08.10.2014, soll er seine Gefährlichkeit wieder unter Beweis gestellt haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist er dringend verdächtig, am Nachmittag dieses Tages eine ihm bis dahin unbekannte 60-jährige Frau auf ihrem Nachhausewege in ein Waldstück nahe Jesendorf gezerrt und sie dort sexuell missbraucht zu haben.

Um die Gegenwehr der Frau zu brechen, soll er mehrfach mit einer Bierflasche zielgerichtet auf ihren Kopf und in ihr Gesicht geschlagen haben. Anschließend soll er den Tatort zunächst verlassen haben und später jedoch zurückgekehrt sein. Dabei soll er einen Notruf abgesetzt haben. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Geschädigte allerdings bereits infolge schwerer Kopfverletzungen und Unterkühlung in akuter Lebensgefahr.

Der Angeschuldigte bestreitet den Tatvorwurf. Seit dem 11.10.2014 sitzt er aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Schwerin vom selben Tage in Untersuchungshaft.
Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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