Trunkenheitsfahrt auf dem Schweriner See
(pb/red) Auch wenn Seeleute in Teilen der Bevölkerung traditionell den Ruf haben, durchaus trinkfest zu sein, sollte dies nicht bedeuten, dass dies zum Vorbild genommen werden sollte. Und so wurde
(pb/red) Auch wenn Seeleute in Teilen der Bevölkerung traditionell den Ruf haben, durchaus trinkfest zu sein, sollte dies nicht bedeuten, dass dies zum Vorbild genommen werden sollte.
Und so wurde auch die Wasserschutzpolizei am Wochenende mit Alkohol am Steuer konfrontiert, als in den Abendstunden des 11.07.2015 die Beamten der WSPI Schwerin einen Sportbootfahrer feststellten, der sein Sportboot unter dem Einfluss von Alkohol führte. Bei der Messung mit dem Evidential-Messgerät wurde ein Alkoholwert von 0,36 mg/l (entspricht 0,72 Promille) festgestellt. Es wurden eine Ordnungswidrigkeitenanzeige von Amts wegen erstattet und die Weiterfahrt untersagt.
Darüber hinaus kontrollierten an diesem Wochenende die Beamten der WSPI Schwerin auch wieder mehrere Wassermotorräder und deren Fahrer. Es mussten insgesamt acht Verwarnungen ausgesprochen werden, da die Fahrer sich entweder nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeiten hielten oder benötigte Papiere nicht vorgezeigt werden konnten.
ANZEIGE