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Unternehmer-Ratgeber: Wenn der Arbeitsplatz zur Hölle wird

(hjk). Mobbing am Arbeitsplatz ist in den meisten Unternehmen immer noch ein Tabuthema. Unser Unternehmer-Coach Hans-Joachim Kölln beleuchtet Auswirkungen und Möglichkeiten des Vorgehens in diesem Monat in seinem Beitrag.  

  • Veröffentlicht September 16, 2014

Wenn der Arbeitsplatz zur Hölle wird und Mobbing den Arbeitsalltag bestimmt, dann ist das Unternehmen gefordert [Bild © siksnosparnyte / www.pixelio.de]
Wenn der Arbeitsplatz zur Hölle wird und Mobbing den Arbeitsalltag bestimmt, dann ist das Unternehmen gefordert
[Bild © siksnosparnyte / www.pixelio.de]
(hjk). Mobbing am Arbeitsplatz ist in den meisten Unternehmen immer noch ein Tabuthema. Unser Unternehmer-Coach Hans-Joachim Kölln beleuchtet Auswirkungen und Möglichkeiten des Vorgehens in diesem Monat in seinem Beitrag.

 

Die Schäden, die der deutschen Wirtschaft durch Mobbing entstehen, werden von der GEK mit 15 – 25 Milliarden Euro pro Jahr angegeben, die Schäden durch mangelnde Arbeitsleistung und Fehlproduktion sind damit noch nicht einmal erfasst. Man schätzt das jährlich ca. 1,5 Millionen Arbeitnehmer Mobbing ausgesetzt sind. Das Tragische an diesen Zahlen ist jedoch, dass jeder dieser Fälle ein Einzelschicksal darstellt – ein Schicksal, das nicht selten vermeidbar gewesen wäre.

 

Per Definition ist Mobbing: Eine konfliktbelastete Art der Kommunikation am Arbeitsplatz, durch Kollegen oder Vorgesetzte („Bossing“), bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren anderen Personen systematisch und über längere Zeit angegriffen wird und dabei körperliche und/oder seelische Schäden des Angegriffenen bewusst oder vorsätzlich in Kauf genommen werden. Alles das mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßes, und verbunden damit, dass das Opfer dies als Diskriminierung erlebt.

 

Als Grund für ihr Tun geben überführte Mobber immer wieder ähnlich klingendes an: Konkurrenzdruck, die Chemie stimmt nicht, Neid, ein Vorfall in der Vergangenheit hat das Verhältnis zum Opfer zerstört oder Mobbing auch, dass Mobbing bewusst und kalkuliert für das Erreichen eigener Ziele eingesetzt wurde.

 

In der Wahl der Mittel sind Mobber nicht gerade zimperlich. Diese reichen von versteckter Diskriminierung über Isolierung und offene Diffamierung bis hin zur gezielten Sabotage, zum Beispiel durch das Verfälschen von Arbeitsergebnissen des Opfers.

 

Die Folgen für die Opfer gleichen denen, die auch für den Verlauf des Burnout Syndrom identifiziert wurden. Sie gehen von Leistungseinbrüchen durch Angstgefühle, über körperliche und seelische Krankheiten, bis hin zur Suizidgefährdung. Oft werden die Krankheitssymptome und –bilder durchaus isoliert festgestellt, die eigentlichen Ursache hierfür wird weder vom Arzt noch vom Patienten korrekt dem Mobbing zugeordnet.

 

Das beste Mittel gegen Mobbing ist die Prävention. Unternehmen sollten das Thema Mobbing in das Leitbild aufnehmen und sowohl für sich selbst wie auch für alle Vorgesetzten im Unternehmen die Vermeidung von Mobbing zur Selbstverpflichtung machen.

 

Die Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung, aber auch die eines jeden Vorgesetzten, ergibt sich durch die Fürsorgepflicht für ihre zugeordneten Mitarbeiter. Dazu zählen:

– Die Sensibilität für das Thema durch regelmäßige Belehrungen im allen Ebenen des Unternehmen erhöhen
– Neutrale und vertrauliche Anlaufstellen für mögliche Opfer schaffen – evtl. sogar extern
– Geeignetes Konfliktmanagement etablieren

 

Sowohl Chefs, wie auch Kollegen haben also Verantwortlichkeiten. Aber auch die Opfer von Mobbing. Die einen, indem sie nicht einfach wegschauen, wenn ein Fall von Mobbing bekannt wird, die anderen, indem sie sich bewusst machen, wie hoch ihre Leidensgrenze ist und wann sie anfangen, sich zu wehren.

 

Mobbing ist strafbar?

Mobbing ist in Deutschland kein Strafbestand – aber die Taten

 

Die Haftungsverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber einem Mobbingopfer definiert sich u.a. durch das BGB (§ 823 I BGB).

 

Der Arbeitgeber ist danach sogar auch für die Taten seiner mobbenden Mitarbeiter verantwortlich. Verletzt er selbst das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters durch Mobbing, gilt dies als Verletzung seiner rechtlichen Nebenpflichten als Arbeitgeber und damit als Vertragsverletzung.

 

Anderes als z.B. in Schweden gibt es in strafrechtlicher Hinsicht in Deutschland keine spezielle gesetzliche Grundlage für den Tatbestand Mobbing.

 

Einen Rechtsschutz bei Mobbing wurde allerdings durch diverse Gerichtsurteile begründet und definiert (z.B. LAG Thüringen) und auch Paragrafen von SGB, STGB oder BetrVG können ggf. die einzelnen Handlungen von Mobbing unter Strafe stellen.

 

 

Hans-Joachim Kölln hilft Unternehmen bei der Entwicklung von Personalrekruting-Strategien
Hans-Joachim Kölln hilft Unternehmen bei der Entwicklung von Personalrekruting-Strategien
Über unseren Gastautor
 
Hans-Joachim Kölln ist Business Trainer und Coach und hilft insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen der Region bei der Unternehmens- und Personalentwicklung, sowie bei Fragen des Verkaufes und des Selbstmanagement.
 
Während seiner internationalen Karriere in der Papierindustrie, u.a. als Sales Director und in verschiedenen Führungsaufgaben im Bereich Marketing, entdeckte Herr Kölln das Interesse für die Arbeit mit Menschen im Umfeld erfolgreicher Unternehmensentwicklung. 2010 hat er dies als Inhaber der KMU-Training-Nord  zu seinem Beruf gemacht.   

 

 
Als Ihr UNTERNEHMENS-RATGEBER schreibt er nun regelmässig Ratgeber auf Schwerin-Lokal.de.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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