Fr, 19. April 2024
Close

Buschstraße: Verwirrung um Fahrradfahren in neuer Fußgängerzone

Schwerin, 15.08.2016 (red). Die Buschstraße in Schwerins Innenstadt ist seit kurzem eine Fußgängerzone. Das kommt nicht überall gut an.

  • Veröffentlicht August 15, 2016
Buschstraße
Fachwerkhaus in der Buschstraße in Schwerin

Schwerin, 15.08.2016 (red). Die Buschstraße in Schwerins Innenstadt ist seit kurzem eine Fußgängerzone. Das kommt nicht überall gut an.

 

Der Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN MV, Martin Lorentz, zeigt sich überrascht von der Entscheidung der Stadtverwaltung, die Buschstraße in eine Fußgängerzone umzuwandeln. „So schaffen wir es nicht Schwerin fahrradfreundlicher zu gestalten“, wundert sich Martin Lorentz, „zumal es bis vor Kurzem noch hieß, an den Plänen würde noch gefeilt.“

 

Stadtverwaltung hat zugunsten der Gastronomie entschieden

 

Lorentz_Buschstraße
Martin Lorentz in der Buschstraße

Der grüne OB-Kandidat vermutet, dass die Stadtverwaltung an der Meinung der Fachleute vorbei zugunsten der Gastronomie entschieden hat. „Sitzplätze im Freien sind wünschenswert“, so Lorentz, der selbst einer Gastronomenfamilie entspringt. „Sie stehen mit Fahrradverkehr aber nicht in Widerspruch.“  Mit dem Fahrrad zügig über den Marienplatz fahren zu wollen, ist lebensgefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Das ist für Lorentz daher keine Alternative, zumal der Marienplatz durch den dort herrschenden Verkehr von Sonderfahrzeugen, Taxen und Straßenbahnen schon jetzt für Fußgänger eine gefährliche Gemengelage bietet.“

 

In Sachen Fahrradfreundlichkeit bewegt sich also etwas, allerdings rückwärts“, so das Fazit von Lorentz.

 

Stadtverwaltung:  Radverkehr in der Buschstraße bleibt möglich

 

Die Stadtverwaltung hingegen kann sich die Aufregung des OB-Kandidaten nicht erklären. Mit der  Einbeziehung der Buschstraße in die Fußgängerzone ist nach Informationen von Schwerins Verkehrsbehörde keine grundsätzliche Einschränkung des Radverkehrs in dieser Straße zwingend erforderlich.

 

Vorgesehen sei vielmehr, die Nutzung der Buschstraße mit der Einbeziehung in die Fußgängerzone auf den Fußgänger- und Radverkehr sowie auf den Anliegerverkehr zu bestimmten Zeiten bzw. zu den bereits baurechtlich genehmigten Stellplätzen zu beschränken. Die Buschstraße sei bereits seit mehr als 20 Jahren von den Straßen der bestehenden Fußgängerzone Schmiedestraße und Schlossstraße eingeschlossen. Deshalb ist die Straße auch nur während der zugelassenen Lieferzeiten rechtmäßig mit Kraftfahrzeugen zu erreichen.

 

„Der Fußgängerverkehr und in Teilen auch der Fahrradverkehr, der die Straße als Nord-Süd-Verbindung parallel zur Fußgängerzone Mecklenburgstraße nutzt, genießen hier nun oberste Priorität“, so Dr. Bernd-Rolf Smerdka, Leiter des Fachdienstes Verkehr. „Welche verkehrsrechtliche Regelung für das Radfahren mit der Einbeziehung in die Fußgängerzone zum Tragen kommt, muss erst noch geklärt werden. Einen Automatismus gibt es hier nicht. Am besten wäre eine Erprobungsphase. So haben wir es auch mit der Schusterstraße gehandhabt, bevor dort Verkehrsberuhigung angeordnet wurde.“

Eine endgültige Entscheidung gibt es also noch nicht.

 

ANZEIGE
Analysis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert