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Wildtierverbot: Stadt geht in Widerspruch

Schwerin, 10.06.2017 (red/sr). Montag läuft die Frist zur Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hinsichtlich der Entscheidung zum Wildtierverbot durch das Verwaltungsgericht in Schwerin aus. Die Stadt hat sich nun

  • Veröffentlicht Juni 10, 2017

Schwerin, 10.06.2017 (red/sr). Montag läuft die Frist zur Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hinsichtlich der Entscheidung zum Wildtierverbot durch das Verwaltungsgericht in Schwerin aus. Die Stadt hat sich nun trotz Skepsis entschlossen, den Beschwerdeweg zu gehen. 

Von Stefan Rochow

Das Stadthaus in Schwerin

Am kommenden Montag läuft die Frist für Schwerin aus, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schwerin Beschwerde einzulegen. Wie eine Sprecherin der Landeshauptstadt gegenüber unserer Redaktion bestätigte, wird Schwerin beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald nun versuchen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu kippen.

Das Gericht in Schwerin hatte Anfang dieses Monats in einer Eilentscheidung der Klage des Circus Probst stattgegeben, der gegen die Entscheidung der Landeshauptstadt geklagt hatte, den Festplatz in Krebsförden dem Zirkus nur zur Verfügung zu stellen, wenn der Zirkus ohne seine Wildtiere anreisen würde. Ein Beschluss der Stadtvertretung Anfang dieses Jahres, der ein Wildtierverbot innerhalb Schwerins vorsieht, ist damit gekippt worden. Das Verwaltungsgericht sah diesen Beschluss der Stadtvertretung als rechtswidrig an.

 

Skepsis im Hinblick auf die Erfolgsaussichten in Greifwald

 

Teile der Stadtvertretung machten sich nach dieser Entscheidung stark für eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald. Die Fraktion der Unabhängigen Bürger in der Stadtvertretung hatten den Oberbürgermeister Rico Badenschier in einem Schreiben aufgefordert, die Entscheidung des Schweriner Gerichts anzufechten. „Die großen Zirkusse haben mittlerweile eine Strategie entwickelt: Sie gehen systematisch in die Städte, die ein kommunales Wildtierhaltungsverbot erlassen haben. Bestätigen sie gegenüber den Behörden anfangs noch, sich an das entsprechende Wildtierverbot halten zu wollen, ziehen sie dann kurz vor Auftrittstermin im einstweiligen Rechtsschutz vor die Gerichte. Dem muss dringend Einhalt geboten werden“, so Fraktionsvorsitzender Silvio Horn.

Nach Ansicht der Unabhängigen stünde die Stadt Schwerin nunmehr vor der entscheidenden Frage, ob sie „einknickt“ und sich dem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin beugen will oder standhaft bleibt und Rechtsmittel einlegt, so dass die Angelegenheit vom Oberverwaltungsgericht Greifswald erneut geprüft wird. „Nach unserer Auffassung wird hier durch das Verwaltungsgericht Schwerin die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden beschränkt. Die Flinte hier vorschnell ins Korn zu werfen, wäre schlichtweg falsch! Beispiele aus Darmstadt und München zeigen, dass die Städte nach gerichtlicher Klärung ihre Ratsbeschlüsse aufrecht erhalten und das Wildtierverbot durchsetzen konnten. Mit etwas Beharrlichkeit ist das auch in Schwerin möglich“, glaubt Horn.

Große Aussicht auf Erfolg sieht die Stadtverwaltung allerdings in der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht nicht. Diese Haltung, dass betont die Stadtsprecherin, habe sich auch jetzt nicht geändert.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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